Konfirmation

Die Konfirmation berechtigt zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl, zur Übernahme des Patenamtes und zur Teilnahme an der Presbyterwahl.
Die Konfirmation erfolgt im Gottesdienst der Kirchengemeinde nach einer von der Landeskirche genehmigten Ordnung.
Die Vorbereitung der Konfirmation geschieht im Kirchlichen Unterricht.
In ihm werden Kinder und Jugendliche mit den zentralen Aussagen des christlichen Glaubens und dem Leben der Kirchengemeinde vertraut gemacht.
Bibel, Gesangbuch und der in der Kirchengemeinde geltende Katechismus – in Rechtenbach ist es der “Kleine Katechismus” von Martin Luther – sind Grundlage der Konfirmandenarbeit.

Als Kinder getaufte religionsmündige  Kirchenmitglieder (ab 16 Jahren), die nicht konfirmiert worden sind, können in einem Verfahren entsprechend der Aufnahme gemäß Artikel 86 der Kirchenordnung Konfirmierten gleichgestellt werden.
Die Gleichstellung bzw. Aufnahme erfolgt durch den zuständigen Pfarrer/ die Pfarrerin der Wohnsitzgemeinde nach einem seelsorgerlichen Gespräch, in dem entschieden wird, ob vor der Aufnahme eine Unterweisung im christlichen Glauben erforderlich ist.
Die Aufnahme geschieht in Gegenwart zweier Prebyteriumsmitglieder.
Über die erfolgte Aufnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt. Das Presbyterium ist über die Aufnahme zu informieren.

Konfirmationsjubiläum nach 50, 60, 65 und 70 Jahren

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Konfirmationsjubiläum mit Ihrem Jahrgang im Rahmen eines Gottesdienstes zu begehen.
Traditionell werden Sie nach 50 Jahren eingeladen zur Goldenen Konfirmation.
In jüngster Vergangenheit wünschten sich die Jubilare auch ein Fest zur Diamantenen, Eisernen und Gnadenkonfirmation.
In einem gemeinsamen Vorbereitungstreffen werden die Wünsche, Ideen der Jubilare aufgegriffen und Absprachen getroffen.
Zur Erinnerung an das besondere Fest erhalten alle Teilnehmenden eine Urkunde.