Hinweise angesichts einer akuten Corona-Krise

Im Rahmen der Lockerungen obliegt die Entscheidung darüber, welche Corona-Schutzmaßnahmen getroffen werden, aktuell bei jedem und jeder einzelnen.
Dennoch lassen wir an dieser Stelle die Eckpunkte stehen, um evtl. in einer erneuten akuten Krisenzeit darauf zuückgreifen zu können.

 

Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in Zeiten von Corona
in der Evangelischen Kirchengemeinde Rechtenbach

Der Schutz des Nächsten ist eine dem Glauben an den dreieinigen Gott innewohnende Forderung; insofern werden im Folgenden Selbstverpflichtungen der evangelischen Kirche formuliert, die nicht allein den virologischen Einsichten Folge leisten, sondern auch den eigenen ethischen Einsichten zum Schutz der Nächsten. Die akkurate Beachtung der folgenden Regelungen entspricht daher der Eigenverantwortung aller Akteure und wird in den jeweiligen Landeskirchen bzw. Regionen unter den dort obwaltenden Näherbestimmungen umgesetzt. Zugleich werden diese Selbstverpflichtungen der evangelischen Kirche im Blick auf eventuell weitere Lockerungen und/oder Festlegungen der Bundesregierung regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst.

1. Die öffentlichen Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen werden in den Kirchen Groß- und Klein-Rechtenbach gefeiert und im Bedarfsfall in den Kirchgarten übertragen.

Öffentliche Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen werden unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen (Desinfektionsmittel bereitstellen; Waschbecken – wo möglich – zugänglich machen; Türgriffe / Handläufe desinfizieren) gefeiert; insbesondere wird auf folgendes geachtet:

– Der Sitz- bzw. Stehabstand zwischen den Personen, der entsprechend eineinhalb bis zwei Meter  in jede Richtung beträgt, führt zu einer Höchstzahl
von 10 Teilnehmenden in Klein-Rechtenbach und 14 Teilnehmenden in Groß-Rechtenbach (plus evtl. einer jeweils weiteren Person aus dem eigenen Hausstand). Es ist notwendig, sich im Pfarrbüro anzumelden. Nutzen Sie dazu bitte die regulären Öffnungszeiten.

– Die einzunehmenden Plätze werden markiert, wobei ein Hausstand nicht getrennt wird.

– Die Emporen werden für die Gottesdienstgemeinde nicht genutzt.

– Die Kirchen werden vor, während und nach den Gottesdiensten so gut es geht durchlüftet.

– Die zum Gottesdienst Kommenden werden an der Tür begrüßt (natürlich ohne Handschlag) und über die Hygienemaßnahmen informiert.

Das Betreten und Verlassen der Kirche geschieht geordnet mit dem nötigen Sicherheitsabstand.

– Eventuelle Infektionsketten können über eine Anmelde- und Anwesenheitsliste nachvollzogen werden.

– Liturgische Berührungen (Begrüßung/Friedensgruß/Segen und Kreuzzeichen) werden vermieden.

Jedes Gemeindemitglied bringt nach Möglichkeit sein eigenes Gesangbuch mit.
Im Ausnahmefall werden desinfizierte Gesangbücher überreicht.

Dringend wird empfohlen, Mund-Nasen-Schutz auch während des Gottesdienstes zu tragen.

– Kollekten werden nur am Ausgang eingelegt.

– Dem zu erwartenden Bedürfnis nach persönlicher Begegnung und Gespräch soll soweit wie möglich, entsprochen werden.

2. Um eventuelles Gedränge vor der Kirche zu vermeiden, wird im Bedarfsfall durch einen Ordner eingegriffen.
Hinweisschilder und Abstandsstreifen werden ergänzt.

3. Auf Gemeinsames Singen, das besonders hohe Infektionsrisiken birgt, wird verzichtet.
Alternativ werden verschiedene kirchenmusikalische Impulse (Sologesang, Texte meditieren oder gemeinsam sprechen) gesetzt.

4. Auf Abendmahlsfeiern wird vorläufig verzichtet.

5. Für Trauergottesdienste in den Kirchen gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Beerdigungen am Grab werden weiterhin im Einklang mit den regional geltenden Regeln angeboten.

6. Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Auflagen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen.

7. Konfirmationen, Jubiläen und andere, begegnungsintensive Feierformen wird es vorerst nicht geben.

8. Sollten Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Freien stattfinden, gelten die allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen und die regionalen Versammlungsbeschränkungen. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz soll selbstverständlich sein.

9. In unserer Kirchengemeinde wird darüber hinaus die bewährte Methode, per CD den Gottesdienst mitzufeiern, weitergeführt.

Das Presbyterium

 

Bis zu einer weiteren Lockerung der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie gelten weiterhin folgende Regeln:  

Das Gemeindehaus bleibt aufgrund gesetzlicher Regelungen und Vorgaben zunächst weiterhin für Veranstaltungen geschlossen.
Ausgenommen sind ausdrücklich nur Presbyteriumssitzungen und seit dem 28.05.2020 auch der Kirchliche Unterricht.

Der Besuchsdienst übermittelt seine Grüße telefonisch oder schriftlich.

Weil auch wir soziale Kontakte möglichst vermeiden sollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per Telefon oder Email Ihre Anliegen an uns zu übermitteln und gerne auch den Anrufbeantworter zu nutzen.

Wir sind jederzeit für Sie da!

Das Pfarrbüro steht Ihnen zur Verfügung, bleibt jedoch weiterhin für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kontaktaufnahme ist möglich während der Öffnungszeiten im Pfarrbüro:

Di., 14:00-17:00 Uhr, Do., 9:00-12:00 Uhr

Evangelische Kirchengemeinde Rechtenbach
Am Bauloh 11, 35625 Hüttenberg-Rechtenbach
Tel: 0 64 41 / 7 47 70, Fax: 0 64 41 / 7 28 73

Email: rechtenbach@ekir.de