Auf dieser Seite geben wir aktuelle Hinweise, damit Sie gut informiert sind.
Bis zu einer Lockerung der Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie gelten weiterhin folgende Regeln:
Die regelmäßigen Veranstaltungen im Ev. Gemeindehaus finden nicht statt.
Evtl. Trauerfeiern sind im engsten Familienkreis unter freiem Himmel auf den Friedhöfen am Grab möglich.
Der Besuchsdienst übermittelt seine Grüße telefonisch oder schriftlich.
Das Gemeindehaus wird derzeit nicht vermietet und ist für Veranstaltungen jeglicher Art geschlossen.
Weil auch wir soziale Kontakte möglichst vermeiden sollen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, per Telefon oder Email Ihre Anliegen an uns zu übermitteln und gerne auch den Anrufbeantworter zu nutzen.
Wir sind jederzeit für Sie da!
Das Pfarrbüro steht Ihnen weiterhin zur Verfügung, ist jedoch bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kontaktaufnahme ist möglich während der Öffnungszeiten im Pfarrbüro:
Di., 14:00-17:00 Uhr, Do., 9:00-12:00 Uhr
Evangelische Kirchengemeinde Rechtenbach
Am Bauloh 11, 35625 Hüttenberg-Rechtenbach
Tel: 0 64 41 / 7 47 70, Fax: 0 64 41 / 7 28 73
Email: rechtenbach@ekir.de
Einführung der neu- und wiedergewählten Presbyterinnen und Presbyter (§ 27 PWG)
Aufgrund der Absage sämtlicher Gottesdienste bis auf weitere Zeit wegen der Corona-Virus-Epidemie und der damit einhergehenden derzeitigen Unmöglichkeit der Einführung der neu- und wiedergewählten Presbyterinnen und Presbyter in einem Gottesdienst, ergeht folgende bis zum 31. Mai 2020 befristete Entscheidung des Kreissynodalvorstandes (BVA) nach § 31 Absatz 2 Presbyteriumswahlgesetz (PWG):
Die neu gewählten Mitglieder in den Presbyterien des Kirchenkreises an Lahn und Dill gelten spätestens am 29. März 2020 als eingeführt, sofern sie das Amtsgelübde gemäß § 27 Absatz 2 PWG mündlich oder schriftlich gegenüber der oder dem bisherigen Presbyteriumsvorsitzenden abgegeben haben.
Die wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums sind entsprechend von der oder dem bisherigen Presbyteriumsvorsitzenden an ihr Gelübde zu erinnern.
Die Mitglieder der Kirchengemeinde werden durch Aushang im Schaukasten, eine Information auf der Homepage der Kirchengemeinde oder durch vergleichbare Informationen über die Einführung der Presbyterinnen und Presbyter im vereinfachten Verfahren sowie über die später durchzuführende Bekanntgabe im Gottesdienst informiert.
Die als erfolgt geltende Einführung der Presbyterinnen und Presbyter wird zu einem späteren Zeitpunkt, sobald wieder reguläre Gottesdienste stattfinden können, in einem Gemeindegottesdienst bekanntgegeben und zu einem geeigneten Zeitpunkt durch die neuen Presbyteriumsmitglieder im Gottesdienst bekräftigt.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar (§31 Absatz 3 PWG).
Bekanntgabe der Einführung der neu- und wiedergewählten
Presbyterinnen und Presbyter der Ev. Kirchengemeinde Rechtenbach (§ 27 PWG)
– Aushang ab dem 26. März 2020 –
Am 22.03.2020 fand im Ev. Gemeindehaus die Einführung der neu- und wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums im vereinfachten Verfahren und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt.
Die nachstehend neu gewählten Mitglieder des Presbyteriums
Henrich, Brigitte
Loh, Carsten
Pauschert, Petra
Schmidt, Alice
Zörb, Berthold
und die Mitarbeiterpresbyterin Susanne Scherer
legten vor der Vorsitzenden Pfarrerin Siglinde Gallus das in § 27 Absatz 2 Presbyteriumswahlgesetz vorgeschriebene Gelübde ab.
Die nachstehend aufgeführten wiedergewählten Mitglieder des Presbyteriums
Kuhl, Katharina
Neul, Loni
Proussas, Simone
wurden an ihr Gelübde erinnert.
Die als erfolgt geltende Einführung der Presbyterinnen und Presbyter wird zu einem späteren Zeitpunkt, sobald wieder reguläre Gottesdienste stattfinden können, in einem Gemeindegottesdienst bekannt gegeben und zu einem geeigneten Zeitpunkt durch die neuen Presbyteriumsmitglieder im Gottesdienst bekräftigt.
Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar (§31 Absatz 3 PWG).